Wann erstmals eine Schützenkompanie in Uderns nachweisbar ist, kann wie so viele andere Ereignisse nicht mit einem bestimmten Datum in Zusammenhang gebracht werden. Wehrverbände, deren Aufgabe in erster Linie im militärischen und in zweiter Linie im gesellschaftlichen Bereich lag, lassen sich im Mittelalter zuerst in den Städten nachweisen. In Uderns dürfte im Mittelalter sicher noch kein organisierter Wehrverband bestanden haben, allerdings wurden damals im Bedarfsfalle von den Grundherren wehrfähige Männer ausgehoben. Aus den erhaltenen Urkunden ist zwar zu entnehmen, daß es zwischen den Tiroler Landesfürsten und dem Erzbischof von Salzburg, der damals einen Großteil des Zillertales nicht nur in religiöser sondern auch in politischer Hinsicht beherrschte, immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen kam, allerdings sind kaum nähere Details zu erfahren, schon gar nicht, ob auch Uderner daran beteiligt waren oder davon betroffen waren.
In den Friedensschlüssen von 1308 und 1309 wurde verein bart, daß künftig wieder Sicherheit für Leib, Gut und Leben herrschen sollte. Nach damaliger Kriegsführung war es nämlich üblich, den feindlichen Fürsten dadurch zu treffen, daß man seine Untertanen bedrängte, ihre Höfe niederbrannte und so die Einkünfte schmälerte.Von Schäden an Zillertaler Bauern durch kriegerische Auseinandersetzungen berichtet auch ein Vertrag von 1314, der zwischen Salzburg und Seifried von Rottenburg, dem damals auch Uderns unterstand, geschlossen wurde.
Ein wesentlicher Wandel im Wehrwesen trat mit dem von Kaiser Maximilian I. im Jahre 1511 erlassenen Landlibell ein. Dieses bestimmte, daß die Tiroler Bevölkerung nur dann militärische Dienste zu leisten hatte, wenn es um die Verteidigung des eigenen Landes ging. Diese Bestimmung blieb trotz einiger Änderungen bis ins vorige Jah rhundert bestehen. Das Landlibell war aber andererseits Anlaß dafür, daß auch im ländlichen Bereich eine Organisation von wehrfähigen Männern nötig wurde. Dazu kam noch, dass wegen der Erfindung des Schießpulvers im ausgehenden Mittelalter in der Bewaffnung eine wesentliche Änderung eintrat.
Durch glückliche Umstände kam Tirol im Laufe seiner Geschichte vergleichsweise selten in die Situation, Krieg führen zu müssen. Aufgrund der Glaubenskriege des 16. Jahrhunderts wurde Tirol in den Jahren 1546 und 1551 zweimal von den Truppen des Schmalkaldischen Bundes, zu dem sich die protestantischen Fürsten zusammengeschlossen hatten, bedroht. Wenn auch das Zillertal davon nicht unmittelbar betroffen war, so geht doch aus einer von dem Haller Chronisten Franz Schweyger verfassten Schilderung hervor, dass die wehrfähigen Männer des Gerichtes Rottenburg/Rotholz, zu dem auch Uderns gehörte, zu Abwehr des Feindes zur Ehrenberger Klause bei Reutte zogen. „Am 15. Juli ist zu Hall um 7 Uhr abends das Gericht Rottenburg angekommen, ungefähr bei 500 mann. Sie haben eine Fahne gehabt, gelb und rot. Sie sind über Nach in Hall geblieben und dann der Klause zu (gezogen).“ Bei den sogenannten Schmalkaldeneinfällen der Jahre 1546 und 1551 stellte sich heraus, dass die Organisation der Landesverteidigung keineswegs ausreichend war.
In der Folgezeit wurden mehrere sogenannte Zuzugsordnungen geschaffen, welche genau festlegten, wann und in welchem Ausmaß Truppen ausgehoben werden sollten. Nach der Zuzugsordnung von 1604 beispielsweise hatte das Gericht Rottenburg 91 Mann für das kleine Aufgebot oder 183 Mann für das große Aufgebot zu stellen. Um eine Übersicht über alle Wehrfähigen, wozu alle Männer zwischen dem 15. und dem 60. Lebensjahr gerechnet wurden, zu erhalten, wurden von Zeit zu Zeit gerichtsweise sogenannte „Militärische Generalbeschreibungen“ angelegt. Eine dieser Listen nämlich jene des Jahres 1673, ist zufällig noch erhalten und bildet somit die älteste schriftliche Quelle, worin alle wehrfähigen Männer von Uderns genannt werden. Darin wird eine ganze Reihe interessanter Aussagen gemacht. Die Landmiliz, welche im Gericht Roggenburg aus 3 Offizieren, 77 Mann und 60 Scheibenschützen bestand, wurde durch folgende wehrfähige Männer zusätzlich ergänzt (im Folgenden werden nur die Männer von Uderns aufgezählt):
ehemalige in der Landmiliz dienende Musketiere:
Andreas Pachmayr
Georg Läderer
Moses Stinnepichler
Martin Hechenplaickner
Paul Wimpissinger
Peter Thanner
Paul Thalhamber
mit Halbkacken Bewaffnete:
Hans Gschnaller
Stefan Pichlmayr
mit Büchse und Degen Bewaffnete:
Georg Hotter
Sebastian Lackner
mit Hausgewehren Bewaffnete:
Jakob Mauracher
Hellebarden- oder Spießträger:
Veit Puechschacher
Georg Nachtschatt
Simon Thür
mit Hacken Bewaffnete:
Hans Mayr
Peter Fleidl
Hans Schreick
Michael Palz
Peter Schueler
Jakob Schröckh
Kaspar Eberharter
Wolfgang Zaller
Mattheus Deirl
Gregor Winckhler
Georg Wimpissinger
Josef Wexlperger
Georg Selzamb
mit Griesbeil Bewaffnete:
Matthias Gschnaller
Hans Taxenpichler
Veit Haidacher
Andreas Ruprechter
Peter Hueber
mit Pickel Bewaffnete:
Matthias Wierer
mit Haue Bewaffneter:
Jakob Nachtschatt
Außer der Landmiliz hatte Uderns also 36 von insgesamt 575 Wehrfähigen des Gerichtes Rottenburg zu stellen, welche bei einem Generalaufgebot auf dem sogenannten „Lärmplatz“, wie der Sammelplatz genannt wurde, zu erscheinen hatten. Aus der obigen Aufstellung kann man ersehen, mit welch abenteuerlichen Bewaffnung unsere Vorfahren in den Krieg gezogen sind. Nur rund ein Drittel war mit Feuerwaffen ausgerüstet, die übrigen zwei Drittel mussten sich mit Spießen, Schaufeln, Hacken, Beilen und Hauen bewaffnen. Obwohl also relativ wenige Feuerwaffen in den Bauernhäusern zu finden waren, gab es damals schon den Brauch oder besser die Unsitte, zu wildern. Im Jahre 1665 beispielsweise erhielt der Rottenburger Richter den Auftrag, darauf zu achten, dass das „frevenlichte Pirschen“ der Zillertaler Untertanen abgestellt werde.
Zeitgenössische Zeichnung von der Stellung der Rottenburger Schützenkompanie zur Sicherung der Grenze gegen Bayern im Jahre 1796